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EuGH und Verfahren vor den obersten Gerichtshöfen

In Fällen mit komplexen, noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfragen kann die Anrufung der obersten nationalen Gerichte oder des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) erforderlich sein. HOYNG ROKH MONEGIER besitzt für Verfahren dieser Art langjährige Erfahrung, die notwendig ist, um dort eine optimale Vertretung zu gewährleisten, wenn viel auf dem Spiel steht.

Wir haben ein Team von hochspezialisierten Anwälten, die bei diesen Gerichten zugelassen und echte Prozessspezialisten sind, die sowohl mit den prozessualen Besonderheiten vor dem EuGH und den nationalen Obergerichten als auch sämtlichen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes bis ins Detail vertraut sind. Wir haben an einer Vielzahl von Grundsatzentscheidungen in diesem Bereich mitgewirkt und diese mitgestaltet.

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